Kostenlose Fahrten durch Stärkungspakt NRW

Beitrag teilen

Im Rahmen der Umsetzung des Stärkungspakts NRW hat die Stadt Dorsten dem DRK Stadtverband Dorsten beantragte Mittel für bedürftige Dorstener Bürger:innen bereitgestellt. Damit sollen Fahrten im Behindertenfahrdienst zu Verwandten und Bekannten, zum Besuch von Veranstaltungen geselliger und kultureller Art, Fahrten zu Behörden, Einkaufsfahrten und ähnliche Aktivitäten ermöglicht werden.

Berechtigte Personen erhalten bis zum Jahresende 2023 maximal zwei Freifahrten im Monat bis zu 50 km besetzt. Für darüberhinausgehende Fahrleistungen muss jeder Fahrgast selbst aufkommen. Grundlage hierfür ist die aktuell gültige Fahrpreisübersicht. Begleitpersonen (lt. Fahrpreisübersicht) und Sachen werden soweit möglich kostenfrei mitgenommen.

Berechtigt sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Dorsten haben und in ihrer Mobilität außergewöhnlich eingeschränkt sind, auf einen Rollstuhl angewiesen sind und/oder wegen der Art der Behinderung keine öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. Als Nachweis genügt der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ,,aG". Voraussetzung ist außerdem, dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach dem SGB Xll nicht überschritten werden, Fahrgäste also Leistungen nach SGB ll oder SGB Xll erhalten. Grundlage sind im übrigen die Richtlinien der Stadt Dorsten für den Dorsten-Pass. Geeignete Nachweise sind vozuzeigen (z.B. Dorsten-Pass oder Sozialhilfebescheid).

Fahrten zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen, zum Arbeitsplatz, zu Ausbildungsstätten oder teilstationären Einrichtungen bleiben unberücksichtigt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.